Zum Zeitpunkt des Notrufes in der Leitstelle muss der Disponent aufgrund der Beschreibung des Anrufers die Lage bestmöglich einschätzen und löst ein bestimmtes Alarmstichwort aus. Hinter jedem Alarmstichwort ist eine sogenannte Alarm- und Ausrückeordnung hinterlegt. Diese bestimmt wieviele Fahrzeuge und Einsatzkräfte alarmiert werden.
Insbesondere in der Anfangsphase eines Einsatzes gibt es einen hohen Personalbedarf, da Gerätschaften in Stellung gebracht werden müssen. Ist dies erfolgt stehen die Kameradinnen und Kameraden in einer sogenannten Bereitstellung. Der Einsatzleiter entscheidet dann über den weiteren verbleib dieser Einsatzkräfte. Im weiteren Verlauf eines Einsatz können diese zur Ablösung bereits eingesetzter Kräfte oder zum Herstellen der Einsatzbereitschaft eingesetzt werden.