Aus historisch nicht dokumentierten Gründen blieben die kameradschaftliche Stimmung und der gute Zusammenhalt der jungen Wehr nicht auf Dauer bestehen.

Am 1. Juli 1887 löste sich daher infolge zu geringer Beteiligung der Bürgerschaft die Freiwillige Feuerwehr nach fast achtjährigem Bestehen wieder auf. Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen musste die Stadt nun die Bildung einer Bürgerzwangsfeuerwehr veranlassen. Mit Zustimmung des Gemeinde-Vorstandes und mit Genehmigung des Königlichen Regierungspräsidenten wurde am 10. September 1887 eine Feuerlösch-Ordnung für die Bürger-Feuerwehr der Stadt Dülmen als Polizei-Verordnung erlassen.

Auf Grund dieser Verordnung waren alle männlichen Gemeindemitglieder, die nicht unter 18 und nicht über 55 Jahre alt, körperlich zu dem Dienste tauglich und im Besitze der bürgerlichen Ehrenrechte waren, zum Löschdienst verpflichtet.

Ausgenommen von dieser Verpflichtung blieben Geistliche, Ärzte, Lehrer, Apotheker und Beamte von öffentlichen Kassen. Unentschuldigtes Fehlen bei einer Übung wurde mit einer Polizeistrafe von 50 Pf. bis zu 3 Mark geahndet. Hierzu waren die fehlenden Mitglieder durch den Brandmeister dem Bürgermeister zur Herbeiführung der Bestrafung zu melden. Die Feuerlösch-Ordnung, wovon sich noch ein Exemplar im Stadtarchiv befindet, enthielt dabei auch folgende Vorschrift:

§28

„Sobald im Stadtbezirke Feuer ausgebrochen ist, sind die Locale aller Schenkwirthschaften zu schließen und bis nach völlig gelöschtem Brande geschlossen zu halten. Will man bei längerer Löscharbeit den Mitgliedern der Wehr eine Erfrischung zukommen lassen, so ist hierzu die Erlaubniß des Brandmeisters einzuholen, und wenn diese ertheilt ist, sind die Getränke durch die Abtheilungsführer zu vertheilen. - Einzelnen Mitgliedern, während sie im Dienst sind, Spirituosen zu verabfolgen, ist verboten.

Die Schenkwirthschaften dürfen erst dann wieder geöffnet werden, wenn der Bürgermeister die Wirthe dazu ermächtigt hat."

Die Pflichtfeuerwehr bestand 15 Jahre. In diesem Zeitraum hat sie bei manchen Bränden zwar ihr Bestes getan, jedoch mangelte es ihr zuletzt an Motivation und Disziplin, hervorgerufen wohl besonders durch die zwangsweise Dienstverpflichtung. Dieser Missstand trat insbesondere zu Tage, als bei einem Brand auf dem Südring am 28. November 1902 die Wohnhäuser Reinermann, Klähr und Breuer zerstört wurden.