Dülmen. „Die Abrechung erfolgt je angefangene Viertelstunde.“ Mit der Feuerwehrsatzung beschäftigte sich der Hauptausschuss in seiner jüngsten Sitzung. Sie muss geändert werden, um einem Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes gerecht zu werden.

Danach sollen durch die Vergütung, die bislang auf Stundenbasis erfolgte, keine unnötigen Kosten entstehen. Bislang wurde beispielsweise ein 61-minütiger Einsatz der Feuerwehr ebenso vergütet wie ein 119-minütiger. Jetzt wird pro angefangene Viertelstunde ein anteiliger Stundensatz bezahlt. Das gilt für die Personal- sowie Fahrzeug- und Sachkosten. Sie betragen zum Beispiel pro Feuerwehrmann oder -frau 29,50 Euro/Stunde (Brandsicherheitswache ab der 4. Stunde 14,75 Euro/Stunde). Ist der Einsatzleitwagen vor Ort, schlägt das mit 50 Euro/Stunde zu Buche, ein Tanklöschfahrzeug mit 100 Euro/Stunde oder ein Löschfahrzeug mit 70 Euro. Bei einem Einsatz bei dem ausgelaufenes Öl beseitigt wird, wird nun ebenfalls je angefangene Viertelstunde abgerechnet, ebenso beim Löschen von Fahrzeugen.